Leistungen

Aktuell befassen wir uns ausschließlich mit dem käuflichen Erwerb rechtskräftiger Vollstreckungstitel:

Vollstreckungsbescheide
Urteile
Kostenfestsetzungsbeschlüsse
notarielle Schuldurkunden gegen inländische Privatpersonen.

Fallgestaltung

Sie verfügen über einen oder mehrere solcher Vollstreckungstitel gegen deutsche Privatpersonen und konnten bislang weder selbst oder über Ihre Anwälte diese Vollstreckungstitel im Wege der Zwangsvollstreckung realisieren? Auch möchten Sie keine weiteren Kosten (Anwaltskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten etc.) in diese Fälle investieren?

Diese Vollstreckungstitel können Sie uns zum Kauf anbieten.

Soweit uns Ihr Vollstreckungstitel zum Ankauf geeignet erscheint und über das Vermögen Ihres Schuldners noch kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, unterbreiten wir Ihnen ein konkretes Kaufpreisangebot.
Findet unser Angebot Ihre Zustimmung, übermitteln wir Ihnen eine vorbereitete Abtretungsurkunde.
Da Ihre Unterschrift unter dieser Abtretungsurkunde einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung bedarf, steht Ihnen die Wahl des Notars hierfür selbstverständlich frei.
Die Notarkosten für Ihre Unterschriftsbeglaubigung übernehmen wir.
Danach übermitteln Sie uns das Original des Vollstreckungstitels, die dazu evtl. bereits angefallenen Vollstreckungsunterlagen und das Original der notariell beglaubigten Abtretungsurkunde.
Unmittelbar nach Zugang dieser Unterlagen überweisen wir Ihnen den zuvor vereinbarten Kaufpreis, womit der Vorgang für Sie dann abgeschlossen wäre.
Wir beantragen in der Folgezeit für den Vollstreckungstitel die Erteilung einer sogenannten Rechtsnachfolgeklausel und vollstrecken gegen Ihren bisherigen Schuldner im eigenen Namen und auf eigenes Kostenrisiko.