Über uns

Herrn Heyer wurde im Jahr 1983 durch den Präsidenten des Amtsgerichts Düsseldorf die Erlaubnis zum geschäftsmäßigen Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung und die Erlaubnis zur außergerichtlichen Einziehung von Forderungen erteilt.

Die Inkassotätigkeit bewegt sich im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes.

Herr Heyer ist Mitglied im

Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU)
Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände (BDR)